Gesetzliche Krankenkassen
Die probatorischen Sitzungen und die psychotherapeutische Sprechstunde zum Kennenlernen werden ohne vorherigen Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Danach wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Diesem Antrag fügt der Psychotherapeut einen ausführlichen, anonymisierten Bericht bei, der an einen unabhängigen Gutachter weitergeleitet wird. Dieser befindet auf Basis der Unterlagen der Krankenkasse und des Berichts über die Leistungspflicht der Krankenkasse. In der Regel werden die Kosten vollständig übernommen.
Private Krankenkassen
Hier gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Kasse. Die Informationen, ob und in welchem Umfang die Therapiekosten erstattet werden, können dem Versicherungsvertrag entnommen oder direkt bei der Versicherung erfragt werden.